Jugendfeuerwehr Landkreis Aichach-Friedberg
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Regelungen für die Kinder- und Jugendarbeit nach der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)

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Geschrieben von Magnus Hammerl

Handlungsempfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes an alle Feuerwehren in Bayern:

 

Vor dem Hintergrund erwarteter allgemeiner Lockerungen und im Bewusstsein, dass sich die Feuerwehren in der Pandemie stets vorbildlich und diszipliniert verhalten haben und es bis jetzt zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen in der Einsatzbereitschaft kam,

  • halten wir eine Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsbetriebs unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln sowie der Beachtung der allgemein geltenden Regelungen für ausdrücklich wünschenswert.
  • Eine Beschränkung auf ausschließlich für den Erhalt der Einsatzbereitschaft vor Ort erforderliche Übungen und Ausbildungen, wie bisher empfohlen, halten wir nicht mehr für erforderlich.
  • Eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ zu größerer Zurückhaltung wird aufgegeben.

 

Weiter empfehlen wir für den Feuerwehrdienst in Bayern aus verbandlicher Sicht ganz allgemein folgende Maßnahmen in jeweils örtlicher, freiwilliger Verantwortung und Umsetzung:

  • Impfen (egal ob 1.,2. oder 3. Impfung)! – s. dazu auch die Impfempfehlung des Bundesfeuerwehrarztes
  • Strikte Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln!
  • Generelles Tragen einer FFP2-Maske bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5m (egal ob im Freien, im Innern oder im Fahrzeug)

 

Hinweis: Mit Inkrafttreten der 16. BayInfSMV gilt weiterhin die Empfehlung für allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen wie die Wahrung des Mindestabstands, das Maskentragen in Innenräumen und für Hygienekonzepte für den Feuerwehrdienst und Veranstaltungen/Sitzungen der Feuerwehrvereine. Darüberhinausgehende Verpflichtungen speziell für den Feuerwehr- und Feuerwehrvereinsbereich sind nicht geplant.

Wissenstest 2021

Details
Geschrieben von Magnus Hammerl

 

Der Wissentest 2021 kann aufgrund der aktuellen Situation auch im Jahr 2021 in der eigenen Feuerwehr durchgeführt und vom eigenen Jugendwart, abgenommen werden (alle Stufen).

Prüfungsbögen, Abzeichen und Urkunden können beim Kreisjugendfeuerwehrwart angefordert werden.

Auch Teilnehmer, die im Jahr 2021 das 18. Lebensjahr vollendet haben, können den Wissenstest 2021 noch nachholen.

 

Nähere Infos und Unterlagen zur Vorbereitung unter: https://www.feuerwehr-lernbar.bayern/download/?tx_solr%5Bfilter%5D%5B0%5D=category%3A%2F143%2F72%2F95%2F

 

 

Neue Hüpfburg verfügbar

Details
Geschrieben von Jürgen Mair

Seit kurzem befindet sich im Besitz der Kreisjugendfeuerwehr eine nagelneue Hüpfburg. Natürlich im Feuerwehr Design.

Wer Interesse hat bitte mit unserem Kreisjugendwart Magnus Hammerl Kontakt aufnehmen.

Neben der Hüpfburg kann man sich noch einiges anderes bei uns ausleihen.

 

Bild © http://www.huepfburg-shop.de

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